Informationen vor dem Beginn der logopädischen Therapie:

Verordnung

Für die logopädische Therapie benötigen Sie eine ärztliche Verordnung.

Bei den Ärzten folgender Fachbereiche erhalten Sie bei Bedarf eine Heilmittelverordnung:

  • Hausarzt
  • Kinderarzt
  • Neurologe
  • Zahnarzt
  • Kieferorthopäde
  • Hals-Nasen-Ohren Arzt
  • Phoniater
  • Pädaudiologe

Kostenübernahme

Ab dem 18. Lebensjahr sieht die gesetzliche Zuzahlungsregelung eine 10% Zuzahlung vor, zuzüglich einer Verordnungsgebühr von 10€.

Für nähere Informationen über eine mögliche Zuzahlungsbefreiung wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.

Kinder sind von der Zuzahlung befreit.

Terminvereinbarung

Nach dem Erhalt der logopädischen Verordnung können Sie einen Termin per Email, Telefon oder dem Kontaktformular vereinbaren.

In unserer Praxis und als Hausbesuch in & um Berlin behandeln wir:

Logopädische Störungsbilder im Kinder - und Jugendalter

  • Sprachentwicklungsverzögerung/ Sprachentwicklungsstörung (SEV/SES) 
  • Auffälligkeiten der Aussprache/ Artikulation (phonetisch-phonologisch) 
  • Auffälligkeiten in der Grammatik/ Dysgrammatismus 
  • Auffälligkeiten des Wortschatzes (semantisch/lexikalisch) 
  • Auffälligkeiten des Sprachverständnisses 
  • Myofunktionelle Störungen (z.B.: verändertes Schluckmuster, fehlerhafte Zungenruhelage) 
  • Auditive Wahrnehmungs - und Verarbeitungsstörung 
  • Störungen des Redeflusses: Stottern, Poltern Störungen der Schriftsprache: 
  • Legasthenie, Lese-Rechtschreib-Schwäche 
  • Näseln/ Rhinophonie 
  • Kindliche Aphasie und Dysphagie 

Logopädische Störungsbilder im Erwachsenenalter 

  • Sprach-, Sprech-, Stimm-, und Schluckstörungen nach Hirnschädigung 
  • Aphasie 
  • Dysarthrie 
  • Sprechapraxie 
  • Schluckstörungen/Dysphagie 
  • Stimmstörungen/ funktionelle oder organische Dysphonien 
  • Myofunktionelle Störungen 
  • Redeflussstörungen: Stottern, Poltern 
  • Aussprachestörung/Dyslalie 
  • Näseln/ Rhinophonie

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