Verordnung
Für die logopädische Therapie benötigen Sie eine ärztliche Verordnung.
Bei den Ärzten folgender Fachbereiche erhalten Sie bei Bedarf eine Heilmittelverordnung:
Kostenübernahme
Ab dem 18. Lebensjahr sieht die gesetzliche Zuzahlungsregelung eine 10% Zuzahlung vor, zuzüglich einer Verordnungsgebühr von 10€.
Für nähere Informationen über eine mögliche Zuzahlungsbefreiung wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.
Kinder sind von der Zuzahlung befreit.
Terminvereinbarung
Nach dem Erhalt der logopädischen Verordnung können Sie einen Termin per Email, Telefon oder dem Kontaktformular vereinbaren.
Logopädische Störungsbilder im Kinder - und Jugendalter
Logopädische Störungsbilder im Erwachsenenalter
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